FiMa-Group Photovoltaik

* Für alle Anlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen werden, gilt die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen „Marktintegrationsmodell“ erst ab 1.1.2014. Ab diesem Zeitpunkt werden Anlagen bis 10 kWp weiterhin für 100% und Anlagen von 10 bis einschließlich 1.000 kWp für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif erhalten. Das Marktintegrationsmodell gilt nur für Dachanlagen und nicht für Freiflächenanlagen.

** 1 Prozent Basisdegression pro Monat Anmerkung: Für die Berechnung der Vergütung einzelner Anlagen gilt auch weiterhin, dass die einzelnen aufgeführten Vergütungssätze anteilig für den jeweiligen Leistungswert der Anlage bemessen werden (Mischkalkulation der jeweiligen Vergütungsklassen nach Anlagenleistung). Die Anlagenkategorie des Marktintegrationsmodells (10-1.000 kWp) stellt eine scharfe Grenze dar (keine Mischkalkulation). D.h. für eine 11 kWp bzw. 999 kWp Anlage gilt das Modell und für eine 9 kWp bzw. 1.001 kWp gilt es nicht.

1 Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt die FiMa GbR keine Gewähr. 2 Quelle: Vergütungssätze 2012